Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen, Seminaren, Vorträgen und Trainings der pro-visio, Coaching, Mediation und Weiterbildung
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der pro-visio GbR mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt. Der/die Teilnehmer/in erklärt mit der Anmeldung zu den Veranstaltungen sein/ihr Einverständnis zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsgegenstand
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt.
Bei Seminaren umfasst die Teilnahmegebühr die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen und eine Teilnahmebescheinigung.
3. Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag mit pro-visio GbR kommt zustande, durch die Übermittlung der Teilnahmeerklärung.
Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung zunächst eine Eingangsbestätigung und dann ein Bestätigungsschreiben mit der Rechnung. Erst nach Eingang der Teilnahmegebühr ist der Platz für den Teilnehmer reserviert.
4. Absagen durch pro-visio
pro-visio GbR behält sich vor
5. Stornierung und Änderung
Bei Stornierung der Anmeldung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn erhält der Teilnehmer die entrichteten Teilnahmegebühren vollständig zurück. Bei Stornierung ab dem 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühren erstattet. Ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist die gesamte Teilnahmegebühr zu bezahlen.
Die Vertretung des Teilnehmers durch eine andere Person ist möglich. Sie muss dem Veranstalter bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden.
6. Nutzungsrechte
Alle Unterlagen aus den Veranstaltungen der pro-visio GbR genießen den Schutz des Urheberrechts. Die Nutzung, auch auszugsweise, ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters untersagt.
7. Haftung
Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
Für Folgeschäden infolge fehlerhafter Inhalte der Veranstaltung sowie der Unterlagen haftet der Veranstalter nicht.
8. Schlussbestimmungen
Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.